Sportbetrieb mit Abstand

Bild von Remaztered Studio auf Pixabay

Der TuS Augustfehn hat in seiner Jahreshauptversammlung am 13. März diesen Jahres konsequenterweise beschlossen, seine Sportaktivitäten aufgrund der Corona-Krise mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres in allen Abteilungen ausnahmslos einzustellen. Diverse Sportverbände hatten dieses empfohlen und auch benachbarte Vereine haben sich analog verhalten. Kurze Zeit später folgten dann die uns allen bekannten Kontaktverbote. Das Ausüben von Gemeinschaftssport war ab dann offiziell untersagt.

Seither fällt es unseren Mitgliedern mit zunehmender Dauer schwerer auf den Gemeinschaftssport zu verzichten. Es war und ist schön mitzuverfolgen, wie sich manche Abteilungen und Mannschaften auf anderen Wegen „fit gehalten haben“ und auch anderweitig das Gemeinschaftsgefüge des Vereins gestärkt haben, sei es mit verschiedenen Challenges, Malwettbewerben, Videokonferenzen oder Online-Sport.

Nun hat das Land Niedersachsen erste Lockerungen auch im Bereich des Gemeinschaftssports ab dem 6. Mai angekündigt: „Kontaktlose Sportarten wie Leichtathletik oder Tennis sowie Outdoor-Sportanlagen sind dann wieder erlaubt, sofern ein Mindestabstand eingehalten wird“.

Der Vorstand des TuS Augustfehn hat auf dieser Basis beschlossen, dass unter Einhaltung der Vorgaben die sportlichen Aktivitäten des Vereins in den einzelnen Abteilungen wieder ermöglicht werden sollen. Das bedeutet, dass ab dem 6. Mai draußen auf Rasen oder Sand wieder angepasster Vereinssport betrieben werden kann, wenn die Vorgaben konsequent eingehalten werden – für die Auswahl adäquater Übungen unter Beachtung der Regeln und die Überwachung deren Einhaltung ist jede Übungsleiterin und jeder Übungsleiter neben der Eigenverantwortung jedes Einzelnen verantwortlich!

Die Hallen sind nach wir vor tabu – sowohl für den Sportbetrieb als auch zum Umziehen oder Duschen!

Nachfolgend nochmal die Regelungen in Kurzform:

  • Sport ausschließlich draußen – nicht in der Halle
  • Umziehen, Duschen, etc. nicht in der Halle bzw. den Kabinen
  • Konsequente Einhaltung der Abstandsregel (mind. 2,0 Meter) bei allen Aktivitäten!
  • Regelmäßige Desinfektion der Sportgeräte

Wir freuen uns sehr über diese Entscheidung und die damit verbundene Möglichkeit, unseren Mitgliedern wieder den Gemeinschaftssport zu ermöglichen – zwar anders als sonst, aber immerhin! Wir hoffen, dass die Sportlerinnen und Sportler an ihre alte Fitness anknüpfen können…

Wir halten Euch über etwaige weitere Lockerungen auf dem Laufenden…

Abschließend nochmals die Aufforderung: Jeder einzelne ist dafür verantwortlich, dass die o.g. Regeln ausnahmslos eingehalten werden. Macht diese lang ersehnten Lockerungen nicht durch Missachtung kaputt!

Viel Spaß beim Sport und bleibt gesund!

TuS Augustfehn
Der Vorstand