Im Ammerland gilt ab heute die 3G-Regel.

Was ändert sich für uns?

Zusätzlich zu den bereits bekannten Corona-Maßnahmen (Abstand – soweit die Sportart es zulässt, Hygiene, Lüften etc.) tritt ab heute im Ammerland die 3G-Regel in Kraft. Somit dürfen ausschließlich Personen am Sport teilnehmen, die genesen, geimpft oder getestet sind. Kinder unter 6 Jahren und Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Schulbesuchs getestet werden, sind von dieser Regelung ausgenommen.
Achtung! Die Regelung gilt auch für Eltern, die ihre Kinder begleiten (z.B. Eltern-Kind-Turnen).
Die Übungsleiterinnen und Übungsleiter sind daher nun verpflichtet, sich einen entsprechenden Nachweis (Impfpass, Genesungsnachweis oder aktueller Negativtest) vorlegen zu lassen.
Vielen Dank für euer Verständnis.